Warum die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ unsere Arbeit für innovativ hält
Nur etwas über einen Monat ist es her, da haben wir die sogenannte Forschungszulage beantragt. Das ist ein Fördermittel aus dem Wachstumschancengesetz und „soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren“. Jetzt ist die Bescheinigung da. Wir sind so happy! Nicht nur, weil wir nun das Logo führen dürfen. Es ist vor allem eine Bestätigung unserer intensiven Arbeit an einem einzigartigen Produkt.
Wir mussten dabei alle der folgenden Kriterien erfüllen:
- Neuartigkeit
- Risiko
- Unwägbarkeit
- Planmäßigkeit
Es muss also um eine Technologie oder Idee gehen, die wirklich neu ist, mit erheblichen Risiken und vielen Unbekannten einhergeht. Es muss zum Beispiel auch nachgewiesen werden, dass man die Idee nicht einfach auf dem bestehenden Markt einkaufen kann – weil sie dann wohl nicht wirklich neu gewesen wäre.
Das alles passierte Schritt für Schritt und nach Plan – bis zum heutigen Tag.
Unsere Behauptung, die einzigen ihrer Art zu sein, ist also nicht nur Marketing-Blabla. Wir haben's bewiesen.
Das war der Titel unserer Arbeit: „Untersuchungen zur Weiterentwicklung einer traditionellen sauer fermentierten Kultur für neuartige Anwendungen im alkoholfreien probiotischen Getränkebereich“
Aus dem Bescheid der Bescheinigungsstelle:
„Insgesamt ist dabei erkennbar, dass damit der Stand der Technik der skalierbaren Kombuchaproduktion erweitert wird. Die Arbeiten lassen sich hinreichend von routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Lösungen des Unternehmens abgrenzen. Mit den beschriebenen Tätigkeiten und Projektphasen wird das Kriterium der Neuartigkeit erfüllt.“
„Insgesamt ist erkennbar, dass für die Begegnung der Risiken eine eigene Problemlösungsstrategie erforderlich ist und aufgrund des zielgesetzten, in der Form durch alternative Substratwahl neuartigen Verfahrens, dabei nicht auf etablierte Lösungen zurückgegriffen werden kann.“
Darauf stoßen wir jetzt an. Prost 🎉